Vieles gibt es zu besorgen, beantragen und entscheiden, wenn ein neues Menschenkind geboren wird; auch die Wahl der Krankenversicherung! Was sollte man bedenken bzw. was ist überhaupt möglich?
Einfach liegt der Fall, wenn jeweils beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind: Kinder, deren beide Elternteile gesetzlich versichert sind, haben Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung — man kann frei entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert werden soll. Kinder, deren beide Elternteile privat versichert sind, müssen mit eigenen Verträgen privat versichert werden bzw. haben die Möglichkeit einer kostenpflichtigen freiwilligen Versicherung in der GKV. Dabei sind für jede einzelne versicherte Person Beiträge fällig. Wichtig hier zu wissen: Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt wird das Baby von den PKVen der Elternteile ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen — bei einem anderen Anbieter steht die Gesundheitprüfung an. Die GKV dagegen stellt keine Gesundheitsfragen.
Was ist, wenn ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert ist? Kann man dann frei wählen? Ja und nein! Sind die Eltern nicht verheiratet, so kann das Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil kostenfrei familienversichert werden. Heiraten die Eltern später, könnte das Kind dadurch das Anrecht auf kostenfreie Familienversicherung verlieren!
Komplizierter wird es bei Eltern, die verheiratet sind: Hier entscheidet das Einkommen des privat versicherten Elternteils, was möglich ist und was nicht. Verdient der privat versicherte Elternteil unterhalb der Pflichtversichertengrenze (ab 1.1. 2011: 49.500 Euro jährlich bzw. 4.125 Euro monatlich) bzw. weniger als der gesetzlich versicherte Ehepartner, so ist die kostenfreie Familienversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Verdient der privat versicherte Partner oberhalb der Pflichtversichertengrenze bzw. mehr als der gesetzlich versicherte Partner, muss das Kind privat versichert werden. Einzige Alternative: die freiwillige Krankenversicherung in der GKV, deren Beitrag aber ähnlich hoch wie in der PKV ausfällt.
Das alles sollten junge Menschen vor einem verlockenden und überstürzten Wechsel in die PKV bedenken, denn durch eine zukünftige Heirat und Kinder könnte der momentane Beitragsvorteil später sehr teuer werden!
Das ist vielleicht ein kleiner Trost für alle, die sich ärgern, weil ihnen aufgrund des Diabetes der Weg in die PKV versperrt bzw. durch immense Risikozuschläge/Versicherungsausschlüsse erschwert wird. Dieser Nachteil kann auch ein Vorteil sein, denn sie erhalten ihren Kindern und Partnern die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung. Und: Auch die PKV-Beiträge sind gestiegen und werden dies auch weiter tun! (mk)

