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Bayerische Staatsregierung beschließt Pflegepaket - Landespflegegeld ab Pflegegrad 2

Bayern führt ein Landespflegegeld ein, wird ein Landesamt für Pflege in Amberg aufbauen, die Hospiz- und Palliativ-Versorgung ausbauen und jährlich 1000 neue stationäre Pflegeplätze schaffen. Auch 500 neue Kurzzeit-Pflegeplätze sollen entstehen.

Das Landespflegegeld bekommen auf Antrag künftig Pflegebedürftige, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und Pflegegrad 2 oder höher aufweisen. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr, es wird einmal jährlich ausbezahlt. Es spielt keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt oder zuhause versorgt wird.


Die Antragsstellung ist sofort möglich – die Antragsfrist endet am 31.12.2018. Das Antragsformular finden Sie hier bzw. Sie erhalten es auch bei Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Antrag kann seit Juli auch Online gestellt werden - hierfür benötigen Sie einen Personalausweis neueren Datums (nPA) und ein sogenanntes Bürgerkonto, für das Sie sich mit dem nPA registrieren können.
Beigefügt werden muss eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad. Dies alles schicken Sie per Post an: Landespflegegeldstelle, 81050 München. Die Bearbeitung der Anträge startet Mitte August. Das Landespflegegeld wird voraussichtlich ab September ausbezahlt werden. Der Antrag muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden – allerdings sind Sie verpflichtet, die Landespflegegeldstelle sofort zu informieren, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Die Zuständigkeit für Pflege ist derzeit über verschiedene Stellen verteilt. Im neu entstehenden Landesamt für Pflege in Amberg werden diese Aufgaben gebündelt. So soll sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen des Pflegepaketes schnell und effektiv zum Wohle von Pflegebedürftigen und Pflegenden umgesetzt werden und Hilfe besser bei den Menschen ankommt.