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Drohende Amputation? Zweitmeinung einholen!

80% der Amputationen bei Menschen mit Diabetes in Deutschland sind vermeidbar.

Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch, bei einer drohenden Amputation aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Das ist kein Muss, sondern ein freiwilliges Angebot, das jedoch sehr zu empfehlen ist.

Der Zweitmeiner/die Zweitmeinerin gibt anhand Ihrer mitgebrachten Unterlagen (die der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin zur Verfügung stellen muss) eine weitere Einschätzung ab - evtl. bestätigt er/sie die Notwendigkeit der Amputation, möglicherweise werden jedoch noch Möglichkeiten gesehen, durch andere Behandlungsmaßnahmen eine Amputation zu vermeiden. Zu diesem Zweitmeinungsverfahren sind nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zugelassen. Für die Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom sind das aktuell fünf Anlaufstellen in Bayern (Stand 22.02.2024).

Detaillierte Infos zum Zweitmeinungsverfahren, dessen Ablauf sowie direkte Links für die Suche nach Zweitmeinern in Ihrer Region erhalten Sie auf der Seite „Amputation - nein danke!"

Hinweis: Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden planbaren Eingriffen:

 

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese
Amputation - NEIN danke! Aktion der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft e.V.
© AG Diabetischer Fuß DDG e.V.