Berichte

Häusliche Pflege im Alter

Zu diesem sehr umfassenden Themenkomplex hatte sich die Röthenbacher SHG kompetente Hilfe eingeladen. Franziska Grashey, Dipl. Sozialpädagogin (FH) bei der Caritas in Lauf, Fachstelle für pflegende Angehörige, gab uns einen ausführlichen Überblick über Möglichkeiten und Wege der häuslichen Pflege im Alter.

Die meisten Menschen wünschen sich, im Alter in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben zu können, auch wenn sie Hilfe benötigen. Mit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes wurden ab 1. Juli 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen.


Besuch vom Gutachter


Zur Feststellung des Pflegegrades kommt ein Gutachter vom MDK nach Hause. Der Termin wird vorher vereinbart. Die Person verschafft sich nach einem festgelegten Fragenkatalog ein Bild vom Antragsteller: Was kann er/sie noch selbstständig, wobei wird Hilfe benötigt? Dabei ist es wichtig, dass ein reales Bild entsteht. Häufig spielen Pflegebedürftige ihren Hilfebedarf aus Scham herunter, geben vor, sich vermeintlich selbst versorgen zu können, obwohl Angehörige ihnen täglich bei einfachsten Verrichtungen helfen müssen. Ein Tipp: Bitten Sie nahe Angehörige, bei dieser Begutachtung dabei zu sein.

Nach dem Besuch erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad, der sich aus einem Punktesystem ergibt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).


Frau Grashey gab uns einen ausführlichen Überblick, auf welche Leistungen Versicherte mit einem Pflegegrad Anspruch haben. Das betrifft Pflegegeld- und Sachleistungen bei häuslicher Pflege sowie Pflegehilfsmittel, Kosten für eine evtl. Ersatzpflegeperson und Kurzzeitpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnamen und einen Entlastungsbetrag bei ambulanter und einen Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege. Dazu gibt es noch die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zu kombinieren. Die jeweiligen Summen hier zu nennen, würde den Rahmen sprengen.

Wir waren jedenfalls alle beeindruckt über die Vielfalt der Möglichkeiten, die Versicherte in Anspruch nehmen können. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden, sollte man Einspruch einlegen. Dazu ist wichtig, die auf dem Schreiben angegebenen Fristen einzuhalten. Bei allen Fragen ist es angebracht, sich professionelle Hilfe zu holen. Diese bieten z.B. Sozialstationen oder Pflegestützpunkte. Letztere sollten eigentlich flächendeckend vorhanden sein. Leider gibt es diese in Bayern bisher nur im Norden, der Süden hinkt noch nach. (Wo gibt es Pflegestützpunkte?)

Wir danken Frau Grashey ganz herzlich für diesen Vortrag. Wir hoffen jedoch, dass wir uns alle noch lange selbst versorgen und auf diese Leistungen verzichten können. (Brigitte Laue)