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Schulbegleitung für Erstklässler mit Diabetes? Sozialgericht Fulda sagt ja

Im Februar verpflichtete das Sozialgericht Fulda in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren den Vogelsbergkreis, die Kosten für die Schulbegleitung im Sinne der Eingliederungshilfe für ein sechsjähriges an Diabetes erkranktes Kind zu übernehmen. Der Landkreis hatte zuvor die Leistung abgelehnt und an die Krankenkasse bzw. die Lehrer verwiesen.


Das Gericht begründete seine Entscheidung so: Die Schulassistenz diene in erster Linie nicht der Behandlung des Diabetes, sondern sie sei nötig, um dem Kind den Schulbesuch überhaupt zu ermöglichen. Sie diene auch als Lernhilfe im Umgang mit der Erkrankung und verfolge das Ziel, das Kind auf längere Sicht unabhängig von dieser Unterstützung zu machen. Gerade dies sei die Kernaufgabe der Eingliederungshilfe. Der Vogelsbergkreis sieht dies nach wie vor anders und hat deshalb beim Hessischen Landessozialgericht Beschwerde eingelegt, die Entscheidung (Az. L 4 SO 23/17 B ER) steht noch aus. Auch die beim Sozialgericht Fulda anhängige Hauptsacheklage (Az. S 7 SO 83/16) ist noch nicht entschieden. Wir werden die weiteren Entwicklungen beobachten.


Hinweis: Oftmals wird von Eltern gerade bei Einschulung gefordert, für einen Schulbegleiter zu sorgen. Die Crux: Ein Kind, dessen einziges Handicap Diabetes ist, erfüllt laut Richtlinien nicht die dafür nötigen Voraussetzungen. Fest steht: Hier werden Familien vor große Herausforderungen gestellt - und allein gelassen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der sich in naher Zukunft ändern muss. Rat und Hilfe erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern <link>Kinder und Jugend und in unseren <link>Büros!