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Achtung Ersatzkassen-Versicherte: A- oder B-Blutzuckerteststreifen?

Ab 1.10.2010 gilt ein neuer, zwischen Ersatzkassen (TK, DAK, KKH Allianz, HEK, HKK, sowie alte GEK – nicht aber ehemalige Barmer) und dem Deutschen Apothekerverband, geschlossener Versorgungsvertrag für Blutzuckerteststreifen. In dem Vertrag werden die Blutzuckerteststreifen in zwei Gruppen unterteilt. Sinn des

Ganzen: Die Gruppe B enthält preisgünstigere Teststreifen, die die Apotheke bevorzugt abgeben soll. Die Apotheken müssen dabei eine Umstellungsquote von 10 % bis Ende Juni 2011 erreichen.

Was bedeutet das? Ihr Arzt verschreibt Ihnen Blutzuckerteststreifen. Obwohl er die genaue Bezeichnung aufschreibt, erhalten Sie, wenn nicht „aut-idem“ angekreuzt ist, möglicherweise ein neues Blutzuckermessgerät mit Teststreifen aus der B-Gruppe, weil die Teststreifen für die Krankenkasse günstiger sind. Die Apotheke erhält für Umstellung und Ihre Einweisung ins neue Testgerät 20 Euro Gebühr bzw. „Umstellungsprämie“ von der Krankenkasse.

Welche Blutzuckerteststreifen gehören nun in welche Gruppe? Der Gruppe B und damit der preisgünstigeren Kategorie zugeordnet sind folgende Teststreifen: Accutrend Glucose inkl. Reimporte, Finetouch Blutzuckertestspitzen, Gluco Check Comfort, Gluco Test, Glucohexal, Glucostada, Omnitest 3, OneTouch inkl. Reimporte, Stada Glucocheck, Stada Glucose Control, Wellion True Trek. Benutzen Sie schon heute diese Blutzuckerteststreifen, droht Ihnen keine Zwangsumstellung.

Alle anderen Blutzuckerteststreifen gehören der Gruppe A und damit der teureren Gruppe an. Verwenden Sie diese Teststreifen, dann achten Sie beim nächsten Rezept unbedingt darauf, dass Ihr Arzt das Aut-idem-Kreuz setzt – so entgehen Sie der bösen Überraschung in der Apotheke. (mk)