Berichte

Erstattung: Aktueller Stand zu CGM/FGM

Viele von Ihnen haben sich Anfang September über die Bundesanzeigerveröffentlichung des rtCGM-Beschlusses gefreut. Seitdem sind rtCGM-Systeme unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel verordnungsfähig.


Spannend war - und ist - wie die Kassen reagieren: Sind sie großzügig oder wird jeder Antrag ein Kampf? Und: Wie sieht es mit dem hier ja nicht eingeschlossenen FGM-System Freestyle Libre® aus? Schließen nun mehr Kassen Verträge, um rtCGM-Anträgen zu entgehen, denn das FGM-System ist kostengünstiger.


Stand nach Gesprächen mit allen Herstellern von rtCGM-Systemen: Erwartungsgemäß wurden seit September viele rtCGM-Anträge auf Kostenübernahme gestellt. Einige wurden zwischenzeitlich schon bewilligt, die meisten sind noch in Bearbeitung beim MDK, so dass noch keine seriöse Aussage getroffen werden kann. Natürlich gab es auch schon Ablehnungen, teils mit Hinweis, man würde alternativ das FGM-System erstatten. Wir beobachten weiter und freuen uns, wenn Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen mitteilen!


FGM - Freestyle Libre®: Abbott verhandelt mit allen Krankenkassen und es sind schon einige Kassen mehr, mit denen Verträge abgeschlossen wurden. Sie übernehmen die Kosten ganz oder teilweise - die Voraussetzungen variieren von Kasse zu Kasse, sie sind den jeweiligen Satzungen zu entnehmen. Die gesetzliche Zuzahlung ist vom Patienten zu leisten. Die Kassen treffen jedes Mal Einzelfallentscheidungen - deshalb sind Ablehnungen möglich, auch wenn die Kasse in der unten veröffentlichten Liste enthalten ist!


Hier der aktuelle Stand, gültig seit 1. Januar 2017 (Quelle: Abbott):

  • AOK Plus (Sachsen und Thüringen (NICHT Bayern!)
  • Audi-BKK
  • Bahn BKK
  • Barmer GEK (Typ 1)
  • BIG direkt gesund
  • BKK Faber Castell
  • BKK Gildemeister-Seidensticker
  • BKK Mobil Oil
  • BKK Pfaff
  • BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
  • BKK VerbundPlus
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • BMW BKK
  • Daimler BKK
  • DAK Gesundheit
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • KKH
  • Knappschaft
  • Schwenninger Krankenkasse
  • Siemens Betriebskrankenkasse
  • SKD BKK
  • Techniker Krankenkasse
  • Thüringer Betriebskrankenkasse
  • Viactiv


Gute Chancen lt Auskunft von Abbott bestehen auch bei folgenden Kassen:

  • mh plus
  • R+V BKK
  • Pronova BKK
  • Bosch BKK
  • Energie BKK
  • IKK Südwest


Sollte Ihre Kasse hier noch nicht aufgeführt sein - fragen Sie bei der Kasse nach! Einzelfallentscheidungen gibt es immer wieder.


Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif bzw. Versicherungsbedingungen.