Immer öfter häufen sich die Beschwerden von Eltern, dass ihre an Diabetes erkrankten Kinder Probleme im Kindergarten und Schule haben - im Zeitalter der Integration und Eingliederung von Migranten kaum zu glauben und doch ist es wahr!
„Bayern - ein Land der möglichen Unmöglichkeiten.“ So muss im Aschaffenburger Raum ein Erstklässler zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen vor die Tür, obwohl bereits im Unterzucker - die Lehrerin störte der Piepston des Messgeräts.
In Oberfranken lehnt die Krankenkasse die Übernahme der Blutzuckermessung und Insulininjektion ab, auch wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Begründung der Krankenkasse: Die Mutter ist nicht berufstätig, ein Kind neben dem Kinderkartenkind - ein Baby mit 8 Monaten - könne zwei- bis dreimal in den Kindergarten fahren und ihr 4-jähriges Kind selbst versorgen (messen, spritzen und sich ums Essen kümmern).
Der fünfjährige Lucas möchte einmal die Woche mit seinen Freunden den Nachmittag im Kindergarten verbringen – das wird vom christlichen Kindergarten abgelehnt. Bei Lucas wurde nach einem Jahr Kindergartenbesuch mit 4 Jahren Diabetes diagnostiziert. Ein Schock für die Familie: Mutter (27 Jahre), Vater (31 Jahre), Schwester (3 Jahre) und Bruder (8 Monate). Lucas ist Typ 1-Diabetiker und muss Insulin spritzen.
Die Kindergarteneinrichtung erhält auf Antrag des Vaters von der Regierung Oberbayern Integrationsgeld in Höhe von 600 Euro monatlich für zusätzlichen Betreuungsaufwand speziell für Lucas. Es kommt während des Jahres immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mutter und Kindergartenleitung. Die Mutter bezweifelt, dass das Integrationsgeld ausschließlich für ihren Sohn eingesetzt wird. Ab Januar 2010 soll dem Kind nun einmal in der Woche am Nachmittag der Kindergartenbesuch zusätzlich ermöglicht werden. Der Antrag der Eltern wird abgelehnt!
Begründung:
Am Nachmittag steht nicht genügend Personal zur Verfügung. Zudem bestehe kein Bedarf, da die Mutter ja zu Hause sei. Die Gefahr einer Unterzuckerung sei zu groß und könne vom Personal nicht zusätzlich geschultert werden.
Kompromissvorschlag des Kindergartens: Die Mutter könne Lucas um 12:00 Uhr abholen (mit einem 8 Monate alten und dreijährigem Kind), ihn messen, spritzen und mit Essen versorgen und um 14 Uhr wieder in den Kindergarten bringen oder das Kind in einem anderen Kindergarten unterbringen, weg von seinen Freunden.
Trotz des Anspruches für 3-6 Jährige auf einen Kindergartenplatz, immerhin Bundesgesetz, hat ein an Diabetes erkranktes Kind noch lange nicht Anspruch auf einen Kindergartenplatz seiner Wahl. Die Entscheidung bleibt der Willkür des Trägers und des Personals überlassen, da helfen auch alle wohlwollenden Bekundungen der Politiker derzeit nichts.
Wir der Diabetikerbund Bayern e.V. werden für das Recht der Gleichbehandlung von an Diabetes erkrankten Kindern kämpfen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie uns dabei unterstützen. Melden Sie uns ähnliche Fälle, damit wir aktiv werden können.
Bernd Franz, Landesvorsitzender
Für Eltern!
Das „Diabetes-Eltern-Journal“ ist eine Zeitschrift für Eltern und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes. Mitglieder des Diabetikerbund Bayern können es zusätzlich und kostenlos beziehen! Melden Sie sich bei Interesse bitte in der Landesgeschäftsstelle! Zu Ihrer Info: Das Heft erscheint nur 4 mal im Jahr!

