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Bestandsmarktreport 2014 der TK: Ängste von Patienten geschürt

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisiert die Vorgehensweise der Techniker Krankenkasse, mit der Veröffentlichung ihres Bestandsmarktreportes 2014 Patienten zu verunsichern. Bei dem Report, der in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen und dort Prof. Dr. Gerd Glaeske entstand, handele es sich um eine Veröffentlichung, die den heutigen wissenschaftlichen Anforderungen nicht genüge und offensichtlich über die Hintertür den gesetzlich geregelten Wegfall der Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt wieder einführen soll, so der DDB.

 

Der Bestandsmarktreport untersuchte 17 Arzneimittel aus drei Wirkstoffgruppen und stellt die die Behauptung auf, dass Antidiabetika, wie die GLP 1-Analoga und DPP-4 Inhibitoren, keine patientenrelevanten Vorteile hätten. Der Deutsche Diabetiker Bund weist darauf hin, dass die Bewertung der Techniker Krankenkasse den gesetzlichen Anforderungen, die ursprünglich für die Nutzenbewertung des Bestandsmarkts gegolten haben, nicht entspricht und überdies sogar den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgeführten Verfahren und dessen Ergebnissen widerspricht.

 

Der DDB-Bundesvorsitzende, Rechtsanwalt Dieter Möhler hierzu: „Das verwendete Ampelmodell, mit der die Ergebnisse dargestellt werden und bei dem alle Diabetesmedikamente durchfielen, spricht allenfalls den minderen Intellekt an. Im Nutzenbewertungsverfahren konnte beispielsweise das Medikament Sitagliptin mit der Handelsbezeichnung Januvia von MSD, laut G-BA, einen Zusatznutzen nachweisen. Anderen Medikationen im Bereich der Gliptine wurde kein solcher Zusatznutzen attestiert. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass sich die Nutzenbewertung an Studien ausrichtet, damit aber keineswegs eine Krankenversicherung als Behauptung für sich in Anspruch nehmen könnte, der Zusatznutzen sei auf tatsächlicher Grundlage bewertet worden."

 

Der DDB kritisiert, dass in allgemein zugänglicher Weise auf angebliche Risiken nach Markteinführung verwiesen wird, ohne weitere Stellungnahme zu später verfügbaren  aktuellen Daten, dass eben gerade die Risiken, die dem Patienten offenbart werden, sich nicht als stichhaltig erwiesen haben.

 

Der Vorsitzende weiter: „Die Patientenbeteiligung, die vom Deutschen Diabetiker Bund inhaltlich wirkungsvoll wahrgenommen wird, beschäftigt sich im Nutzenbewertungsverfahren mit der Bewertung von Nebenwirkungen einer Therapie. Dazu gehören auch beispielsweise Krebsgefahren. Es ist eine nicht zu duldende Herangehensweise, veraltete Bedenken weiter zum Schüren von Patientenängsten zu verwenden, damit aus wirtschaftlicher Sicht für eine Krankenversicherung ein Vorteil erzielt wird.“

 

Patientenpräferenzen ohne Patienten?

 

Zurückgewiesen wird vom DDB auch die Behauptung, es seien bei den durchgeführten „Untersuchungen“ Patientenpräferenzen berücksichtigt worden. Dieter Möhler hierzu: „Was Patientenpräferenzen aus Sicht der Patienten sind, sollten doch besser die Patienten bestimmen und nicht Leute, die aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus über Patienten reden statt mit ihnen. Nimmt man das Beispiel Gliptine, geht es dem Patienten doch vorrangig um die Vermeidung von Hypoglykämien. Die günstigeren Arzneimittel, auf die die Patienten nach dem Willen der Krankenversicherung verwiesen werden sollen, bergen doch gerade die Gefahr von Unterzuckerungen. Das ist unverantwortbar."

 

Der DDB weist darauf hin, dass die den Nutzenbewertungen zugrunde liegenden Vergleichtherapien den Behandlungsstand Ende der 1950er Jahre abbilden und dazu ausreichendes Studienmaterial zur Beurteilung vielfach erst recht nicht ersichtlich ist.