Neu - Rechtsberatungsnetz im Deutschen Diabetiker Bund!
(Pressemitteilung des DDB) Im Alltag wird es für Diabetiker immer schwieriger, die zunehmenden juristischen Komplikationen zu durchschauen und die eigenen Patientenrechte durchzusetzen. Diesem Umstand etwas entgegenzusetzen hat sich der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) zur Aufgabe gemacht. Ein Netzwerk aus kompetenten Juristen soll die rechtliche Betreuung der im DDB organisierten Diabetiker übernehmen. Diesem Netzwerk gehören die folgenden Rechtsanwälte an: Hartmut Steinbeck (Bremen; Schwerpunkte: Zivilrecht, Versicherungsrecht; außerdem Vorsitzender des Landesverbandes Bremen), Dieter Möhler (Meiningen; Bundesvorsitzender), Andreas Schröder (Meiningen; Schwerpunkt Sozialrecht), Markus Horstmann (Hannover; Schwerpunkte: Medizinrecht, Sozialrecht) und Dr. Stephan Schmanns (Hamburg; Schwerpunkt u. a. Medizinrecht). Auf dem Bild fehlt: Steffen Graf (Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Verkehrs-, Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht im Zusammenhang mit Diabetes; Vorstandsmitglied im Landesverband Baden-Württemberg). Weitere Anwälte, u. a. eine Anwältin mit Migrationshintergrund, prüfen zurzeit die Bereitschaft zur Mitarbeit.
Die genannten Rechtsanwälte übernehmen eine anfängliche juristische Beratung der Patienten – kostenfrei für Mitglieder im DDB. Sie geben Hilfe und Unterstützung beispielsweise beim Ausfüllen von diversen Anträgen, Erstellen bei Bedarf Gutachten oder helfen bei den Schulungen und Fortbildungen der Diabetes-Lotsen. Auch möchte man sich innerhalb des Netzwerkes spezialisieren, um so die fachliche juristische, aber auch medizinisch wissenschaftliche Kompetenz zu erhöhen. Es sei künftig durchaus denkbar, den Mitarbeitern der lokalen Arbeitsagenturen entsprechende Fortbildungsseminare anzubieten, welche sich mit den sozialmedizinischen Möglichkeiten in der Bundesrepublik beschäftigen.
Liebe Mitglieder, das Rechtsberatungsnetz „Zucker im Blut – Recht im Leben“ steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Kontaktaufnahme bitte über die beiden Büros des Diabetikerbund Bayern in München und Nürnberg!
Wehren lohnt sich - Diabetiker erkämpft Elektro-Rollstuhl!
Durch alle Instanzen hindurch hat sich ein an beiden Beinen amputierter Diabetiker seit 2004 geklagt. Das Bundessozialgericht entschied nun für den Betroffenen.
Nach den Amputationen hatte sich der Betroffene zunächst zuhause und im nahen Umfeld mit handbetriebenen „Aktivrollstühlen“ fortbewegt. Eine Herz-Kreislaufschwäche und die Überlastung der Arme ließen dies nicht mehr zu. Daraufhin beantragte der Betroffene bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Elektrorollstuhl. Die Kasse lehnte ab mit der Begründung, er könne sich bei Bedarf von seiner Frau oder seinem Schwiegersohn schieben lassen. Das Landessozialgericht Stuttgart gab der Krankenkasse recht.
Das Bundessozialgericht hat nun für den Kläger entschieden (Az: B 3 KR 8/08 R). Die Begründung: Ziel der Versorgung durch die Krankenkassen sei, den Behinderten unabhängig zu machen, deshalb sei ein Verweis auf nahe Angehörige nicht akzeptabel. „Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn ein Versicherter nicht (mehr) in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Rollstuhl aus eigener Kraft zu erschließen“, entschieden die Kasseler Richter im August 2009.
Sie sehen, es lohnt sich zu kämpfen, auch wenn es lange dauert. Hilfe erhalten Sie vom neuen Rechtsberatungsnetz für Mitglieder des DDB und damit auch des Diabetikerbund Bayern.(mk)
Rechtsanwälte gesucht!
Es werden weiterhin Rechtsanwälte gesucht, die sich am Rechtsberatungsnetz beteiligen möchten. Liebe Mitglieder - bitte sprechen Sie aktiv geeignete Personen an.
Interessierte Rechtsanwälte wenden sich an die Büros in München und Nürnberg oder direkt an die Bundesgeschäftsstelle in Kassel, Tel 0 5 61/703 477 0. Danke!

