Am Mittwoch, 4. Juni, traf sich die Diabetes-SHG Bayreuth in der Bürgerbegegnungsstätte zum Vortrag von Wolfgang Kauper (Caritas). Das Thema: „Betreuungsverfügung mit Vollmacht und Patientenverfügung“. Mit 14 Teilnehmern war die Veranstaltung sehr gut besucht.
Herr Kauper ging auf die Wichtigkeit dieser Problematik ein. Wenn uns plötzlich etwas passiert und weder eine Vollmacht noch eine Patientenverfügung vorhanden sind, dürfen in dieser Notsituation Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner maximal ein halbes Jahr und ausschließlich in Gesundheitsfragen einspringen.
Daher sind wir alle aufgerufen, uns schon jetzt Gedanken zu machen und entsprechende Verfügungen zu erstellen, damit im Ernstfall das passiert, was wir auch selbst möchten.
Was regelt was – kurz erklärt:
- Patientenverfügung:
Für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, wird in der Patientenverfügung festgelegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche nicht. Hier kann man selbst individuell entscheiden. Des Weiteren macht es Sinn, diese Patientenverfügung z.B. alle zwei Jahre neu zu unterschreiben oder evtl. nach neuen Gesichtspunkten zu ändern. - Vollmacht:
Hier kann der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens und am besten auch eine 2. Person als Bevollmächtigten eintragen, falls die erste Person verhindert ist. Der Bevollmächtigte soll für den Vollmachtgeber z.B. in folgenden Angelegenheiten die Betreuung übernehmen: Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge, Post und Telekommunikation, Digitale Medien, Behörden, Vertretung vor Gericht und weitere Angelegenheiten. Es macht Sinn, die Geltung der Vollmacht über den Tod hinaus zu regeln. - Betreuungsverfügung:
Hier wird geregelt, wer die Betreuung rechtlich übernehmen soll und auch wer nicht.
Umfassende Infos finden Sie auf diesen Internetseiten:
- www.bestellen.bayern.de – Broschüren des Bayerisches Staatsministeriums für Digitales
- www.bmj.de – Broschüren des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- www.vorsorgeregister.de - Bundesnotarkammer
- Auskünfte gibt es auch bei Ärzten, Notaren, VdK – Der Sozialverband, Betreuungsvereinen (z.B. Caritas), …
Wichtig:
Die entsprechenden Verfügungen sollten im Notfall leicht zu finden sein – daher hinterlegen Sie Infos zum Aufbewahrungsort an einer für alle leicht zugänglichen Stelle, z.B. im Geldbeutel.
Die Zeit verging wie im Flug. Wir dankten Herrn Kauper für seinen sehr aufschlussreichen, kurzweiligen Vortrag, in dem er jederzeit auf Fragen aus dem Publikum einging. Wir haben viel gelernt! (Klaus Hohlweg)

