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Reiseversicherungen auf dem Prüfstand

PM des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Pressereferentin Maren Dopp spricht mit Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ.

Bei uns allen steigt die Vorfreude auf die sommerliche Auszeit. Was kommt bei vielen aber oft zu kurz? Reiseversicherungen. Ein Thema, das nicht unbedingt Urlaubsgefühle weckt, das einem im Notfall jedoch durchaus bares Geld und auch Nerven sparen kann.

Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ), kennt sich mit Versicherungen aus.

Hallo Frau Wojtal. Was Verbraucher wohl am meisten interessiert: Gibt es beim Thema Reisen eine wirklich unverzichtbare Versicherung?
Hallo. Also, wirklich wichtig und unverzichtbar ist eigentlich nur die Auslandsreisekrankenversicherung. Ob für den Sommerurlaub, oder auch einfach für einen Kurztrip nach Polen oder Holland. Man rechnet nicht damit, aber das Leben spielt manchmal anders. Sollte es zu einem medizinischen Notfall kommen, ist diese Versicherung viel wert.

Aber ist meine Krankenkassenkarte nicht für diesen Fall ausreichend? Sie ist doch automatisch in ganz Europa gültig, oder?
Ja, Letzteres stimmt. Die deutsche Krankenkassenkarte ist automatisch auch die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte). Damit wird man im Notfall – entsprechend dem Reiseland – quasi zu einem spanischen oder italienischen Patienten. Eigentlich soll dann auch direkt über die Karte abgerechnet werden, aber so funktioniert es leider nur selten. Oft muss der Patient in Vorkasse treten. Zudem sind die abgedeckten Leistungen in den EU-Ländern nicht einheitlich, wodurch sich Lücken auftun. Zurück in Deutschland bleibt man dann unter Umständen auf Kosten sitzen, weil die geleistete Behandlung im Reiseland womöglich gar keine Kassenleistung ist.

Das ist ärgerlich, klingt aber, als wären die Kosten, auf denen man sitzen bleibt, überschaubar.
Wenn man Glück hat, ist das so. Doch selbst ein gebrochenes Bein oder ein Blinddarmdurchbruch können schnell immense Kosten verursachen. Und dann gibt es natürlich noch extreme Fälle: Denken Sie an die Skiferien in den Alpen in Österreich oder Frankreich. Haben Sie dort einen Pistenunfall und müssen womöglich mit dem Helikopter geborgen und in das nächste Krankenhaus transportiert werden, kommen da locker vierstellige Summen zusammen. Und diese Kosten übernehmen die gesetzlichen Versicherer definitiv nicht. In dieser Situation würde die Auslandskrankenversicherung greifen. Und für eine Familie ist die bereits für unter 100 Euro Jahresbeitrag zu haben.

Gut, also ist die Auslandskrankenversicherung ein Muss. Aber wie steht es um die Reiserücktrittsversicherung? Ehrlicherweise bin ich regelmäßig verunsichert, wenn am Ende einer Buchung die Frage danach kommt…
Das ist nachvollziehbar. Anders als bei der Auslandskrankenversicherung, ist für die Rücktrittsversicherung eine generelle Empfehlung schwierig. Wir beim EVZ raten zu einer solchen Versicherung, wenn a) Kinder mitreisen, man b) die Reise weit im Voraus plant und sie zudem c) sehr teuer ist. Denn der Schaden ist ohne Versicherung bei kurzfristiger Stornierung oft fast der komplette Reisepreis – da ist dann bei vielen die Reisekasse einfach leer und der Jahresurlaub fällt komplett ins Wasser.

Und wann greift die Versicherung?
Es gibt klare Bedingungen, die zwar bei den Versicherern variieren, aber auf die Schlagwörter ‚unvorhergesehene Krankheit‘, ‚Unfall‘ und ‚Todesfall in der Familie‘ runter gebrochen werden können. Für jeden dieser Fälle ist ein Nachweis zur Vorlage bei der Versicherung nötig. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nämlich kein Freischein, wenn man aus persönlichen Gründen einfach nicht mehr reisen will.

Sie betonen ‚unvorhergesehene‘ Krankheit, warum? Heißt das, Menschen mit Vorerkrankungen bekommen keine Reiserücktrittsversicherung?
Unvorhergesehene Krankheiten oder Unfälle können natürlich auch von Menschen mit Vorerkrankung versichert werden. Bei bereits bekannten Erkrankungen ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Ich empfehle Verbrauchern sich in einem solchen Fall ein Attest vom Arzt geben zu lassen. Darauf sollte vermerkt sein, dass Sie reisetauglich sind, da Sie beispielsweise medikamentös gut eingestellt sind. Aber ehrlicherweise zeigt unsere Erfahrung, dass solche Fälle auch mit Attest haarig bleiben: Oft stellen sich Versicherer trotzdem erstmal quer.

Noch mehr Hinweise, z.B. welche Versicherungen nicht nötig sind, lesen Sie auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland!

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