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Regelschule mit Diabetes - Hilf mir, es selbst zu tun!

So könnte man kurz und prägnant das beschreiben, was Marie, 8 Jahre, Typ-1-Diabetikerin, Schülerin einer 3. Klasse und ihre Eltern als Unterstützung von der Lehrkraft benötigen.

Und das funktionierte in Absprache mit Eltern, Lehrkraft, Marie und ihrem Diabetesteam bisher sehr gut. Das Mädchen trägt eine Insulinpumpe. Sie misst ihren Blutzucker selbstständig. Ist dieser zu hoch oder/und sie möchte in der Pause etwas essen, dann berechnet sie alleine nach Liste von Eltern/Diabetesteam den erforderlichen BE- und/oder Korrekturfaktor und gibt das Ergebnis selbstständig in die Insulinpumpe ein. Die Lehrerin schaut nur zu und bestätigt die Richtigkeit der Berechnung und der Anzeige der Insulinmenge auf der Insulinpumpe. Den Knopf auf der Pumpe zum Abgeben der Insulinmenge drückt Marie selbst!

Lehrerin darf nicht mehr helfen

Super lief das bisher dank des Engagements der Lehrerin und lange hätte Marie diese Unterstützung sicher nicht mehr benötigt. Und nun das: Diese Unterstützung darf die Lehrkraft jetzt nicht mehr geben, denn sie erhielt von ihrem Referat die Anweisung, dass sie ab sofort Kindern mit Diabetes in keinster Weise in Hinsicht auf Medikamentengabe helfen dürfe – und darunter würde auch diese einfache Hilfestellung fallen: Dabei handelt es sich hier um die simple Überwachung einer Mathe-Aufgabe, im Alltag angewandtes Wissen! Die Therapieverantwortung (Liste mit BE- und Korrekturfaktoren, einfach dargestellt, damit Marie damit zurechtkommt) tragen Eltern und Diabetesteam.
Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass für diese kleine Kontroll-Aufgabe extra eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes in die Schule kommen oder das Kind ständig durch Schulbegleiter versorgt sein muss.

Immer dringender muss es eine Antwort der Kultusministerien dazu geben, wie Kinder mit Diabetes in der Regelschule betreut werden können. Diabetes kann nie ein Grund für eine Einweisung in eine Förderschule sein. Diese ist nur möglich, wenn ein „sonderpädagogischer Förderbedarf“ diagnostiziert wurde. Für Schulbegleiter gilt dasselbe, zudem fehlen auch ihnen die medizinischen Kenntnisse über Diabetes. Es hilft nur: Lehrer brauchen Weiterbildungen zum Diabetes. Und: Sie müssen vom Ministerium den Rückhalt und die Absicherung für die offizielle Betreuung und Unterstützung der Kinder erhalten.

Regelschule über Gericht durchgesetzt

Eltern brauchen Verlässlichkeit und kein Glücksspiel bei Schuleintritt und jedem Lehrerwechsel. Eltern in Sachsen-Anhalt haben im vergangenen November den Besuch der Regelgrundschule ihres Kindes mit Diabetes per Gericht durchgesetzt. (Urteil vom 25.11.2013, Az.: 3 M 337/13,Oberlandesgericht Magdeburg). Wir hoffen, dies muss nicht zur Regel werden, sondern es bleibt eine Selbstverständlichkeit, dass auch Kinder mit Diabetes regulär die Grundschule besuchen.

Wir fordern Weiterbildungen für Lehrer

In unseren Selbsthilfegruppen für Familien liegen die Nerven von Eltern, deren Kinder heuer eingeschult werden, derzeit blank, weil sie im Vorgespräch mit Schulleitungen teilweise schon jetzt negative Erfahrungen machen mussten. Für Etliche sind private Schulen eine Alternative. Inklusion sollte in allen staatlichen Schulen Bayerns generell eine Selbstverständlichkeit sein, wie es auch die Gesetze fordern - ohne großen Hürden und Stolpersteine. Unser Eindruck: Die Barrieren für Kinder mit Diabetes werden im Moment leider immer höher gehängt – und das steht im Widerspruch zu der gesetzlich gebotenen Inklusion.

Broschüre: Medikamentengabe in Schulen
Unter diesem Namen ist eine hilfreiche Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Lehrer erschienen. Sie klärt wichtige Fragen zum Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung rund um die Medikamentengabe in der Schule.

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