Wir berichteten im kontakt 05/2010 von einem Kreisjugendfeuerwehrtag, bei dem Jugendliche mit Typ 1 Diabetes aufgrund des Diabetes ausgeschlossen wurden, weil sie angeblich nicht „feuerwehrdiensttauglich“ seien.
Da dies nicht so ist, haben wir eine Petition im Bayerischen Landtag eingereicht. Sie wurde am 20.10.2010 im Bayerischen Landtag behandelt.
Das Ergebnis:
Der Staatssekretär im Innenministerium Gerhard Eck hat die Formulierung, insulinpflichtige Diabetiker unter dem allgemeinen Hinweis auf Feuerwehrdiensttauglichkeit pauschal von derartigen Veranstaltungen auszuschließen, als nicht glücklich bezeichnet, da gut eingestellte Diabetiker nach Begutachtung durch einen hierfür qualifizierten Arzt bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Feuerwehrdienstes ausüben dürfen. Und: Solche Veranstaltungen hätten in der Regel Übungscharakter und sollten in erster Linie die Gemeinschaft stärken. Zudem dürfe ein Diabetiker nicht von einer rein geselligen Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Abgeordnete Helga Schmitt-Bussinger fügte noch hinzu: In den Teilnahmebedingungen sei schriftlich festgelegt worden, dass insulinpflichtige Diabetiker nicht feuerwehrdiensttauglich seien. Eine solche Diskriminierung dürfe es nicht geben. (mk)


