Unter <link https: patientenvertretung.g-ba.de>patientenvertretung.g-ba.de finden Sie seit Ende Mai wertvolle Informationen zur Arbeitsweise und Aktuellem aus Sicht der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Aus der Pressemitteilung: Auf der Homepage sind alle wesentlichen Informationen über die Arbeit von Patientenvertretern im G-BA verfügbar: von Benennungsverfahren, Mitberatungsrechten über das Leitbild der Patientenvertretung bis hin zu Beispielen aus der bisherigen Themensetzung.
„Die ehrenamtlich tätigen Patientenvertreter gestalten durch ihre Mitberatung in den Gremien des G-BA seit inzwischen über zehn Jahren die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Die fachliche Kompetenz, mit der sie dies tun, wird heute überall anerkannt und geschätzt. Der neue Internetauftritt zeigt die gestalterischen Möglichkeiten und Erfolge in all seinen Facetten auf“, sagte Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA.
Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA seit seiner Errichtung am 1. Januar 2004 Mitberatungs- und Antragsrechte (§ 140f SGB V). Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung derzeit berechtigt, Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:
- der Deutsche Behindertenrat (DBR),
- die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
- die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und
- die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

