Was ist daraus geworden? Die gute Nachricht: Sie sind in Kraft, auf Sie kommen keine höheren Zuzahlungen bzw. Aufzahlungen zu!
Mehrfach sprachen wir die geplante Einführung von diesen Festbeträgen in früheren kontakt-Ausgaben an. Sie war im Herbst 2014 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen worden. Danach standen die Preisverhandlungen an.
Fertigpens waren früher teurer waren als Pen-Patronen für den Einsatz im „normalen“ Pen (bei dem man die Pen-Patronen wechselt). Befürchtet wurde, dass die Pharmaindustrie gerade bei den für ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen (motorisch und/oder beim Sehen) so wichtigen Fertigpens die Preise nicht auf das Festbetragsniveau senken könnte mit der Folge einer Aufzahlung pro Packung, die nicht auf die Zuzahlungsbefreiung angerechnet würde und damit Mehrkosten für alle Anwender bedeutet hätte.
Glück gehabt!
Es war spannend und die Entscheidungen kamen erst in letzter Minute. Alle Firmen senkten ihre Preise, so dass mit dem Inkrafttreten der Festpreise zum 1. April 2015 keine Aufzahlungen für Patienten nötig wurden. Mit einer winzigen befristeten Ausnahme: Die Firma Sanofi gab diese Entscheidung einen Hauch zu spät bekannt, so dass deren Preisanpassung erst zum 15. April 2015 berücksichtigt werden konnte. Sanofi erklärte sofort, die Mehrkosten zu tragen. Wie das geschehen könnte - damit gab es je nach Krankenkasse unterschiedliche Lösungen. Nutzer von Sanofi-Insulinen, die in der ersten April-Hälfte Insulin aus der Apotheke bezogen haben: Kontrollieren Sie Ihre Quittung - haben Sie neben der gesetzlichen Zuzahlung eine Aufzahlung geleistet? Wenn ja, wenden Sie sich bitte wegen der Rückerstattung der Aufzahlung an Ihre Apotheke bzw. Krankenkasse.

