Laut Presseinformation der Bayerischen Landesärztekammer vom 1. April, soll ab 1. August 2009 das Rauchen in Einraum-Kneipen, die nicht größer als 75 qm sind, wieder erlaubt sein. Minderjährige haben dann aber keinen Zutritt, zudem dürfen nur „kalte oder einfach zubereitete Speisen“ serviert werden. Auch in Bier- und Festzelten darf ab August wieder geraucht werden. In größeren Gaststätten und Diskotheken kann in vollständig abgetrennten, gekennzeichneten Nebenräumen geraucht werden, Minderjährigen ist auch hier der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten verwehrt.
- Grußwort des ersten Bürgermeisters Gerhard Martin zur neugegründeten Selbsthilfegruppe in Rain
- Kemptener Kinder backen für Ostern
Berichte
