Der G-BA verkündete: Alle Insulinanaloga sind wieder zu Lasten GKV verordnungsfähig!
Nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger setzt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Festbeträge für die drei Gruppen kurzwirksame, langwirksame und Misch-Insuline fest.
Senken die Hersteller von Insulinanaloga ihre Preise nicht auf dieses Niveau herab, drohen Patienten, die diese Insuline verwenden, höhere Zuzahlungen bzw. die Umstellung auf Humaninsulin.