Mit Implantaten bzw. „Körperhilfsmitteln“ leben auch viele Diabetiker. Ihnen könnten dadurch möglicherweise Gefahren am Arbeitsplatz drohen.
Man unterscheidet aktive und passive Körperhilfsmittel oder Implantate. Zu letzten zählen Endoprothesen (z.B. Hüfte, Knie), Stents, künstliche Herzklappen, Nägel und Schrauben zur Knochenstabilisation nach Brüchen und mehr. Aktive Körperhilfsmittel sind z.B. Insulinpumpen, CGM-Geräte, Herzschrittmacher und ICDs (implantierte Defibrillatoren), Hörgeräte, Handprothese, Neurostimulatoren, Magen- oder Blasenschrittmacher.
Elektromagnetische Felder unterschiedlicher Art können Beschädigungen hervorrufen oder Fehlfunktionen auslösen - oder z.B. durch Hitzeentwicklung umgebendes Gewebe schädigen.
Bis zum 1. Juli 2016 müssen alle EU-Länder und damit auch Deutschland die europäische Arbeitsschutzrichtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (2013/35/EU) in nationales Recht umsetzen. Bisher wurde dies bei uns durch die Vorschrift 15 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Noch sind Details unklar, einen EU-Leitfaden zur Erleichterung der Umsetzung soll es spätestens im Januar 2016 geben.
Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 24.09.15 den Workshop „Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen“. Sicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner, Vertreter aus Berufsgenossenschaften, Unternehmer, Wissenschafter und weitere Experten berieten und diskutierten. Damit wurden wichtige Impulse für die Erarbeitung der nationalen gesetzlichen Reglungen gegeben.
In der Regel erhalten Träger solcher Hilfsmittel mit Beginn des Einsatzes Informationen, worauf sie achten und was sie komplett vermeiden müssen. Trägern solcher Hilfsmittel wird empfohlen, ihren Arbeitgeber hierüber zu informieren, damit er, falls erforderlich, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen kann.
Mehr zu dieser Richtlinie und zum Workshop lesen Sie bei www.haufe.de im Bereich Arbeitsschutz.

