Berichte

Bahn erweitert Freifahrtregelung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit grün-rotem Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke dürfen seit 1. September bundesweit alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) kostenlos und ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen. Als Nahverkehrszüge der DB gelten: Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und die S-Bahn, jeweils 2. Klasse. Davon profitieren immerhin 1,4 Millionen Menschen in Deutschland!

 

Bisher galt die Freifahrtregelung nur im Umkreis von 50 km rund um den Wohnort des Betroffenen. Die genauen Strecken waren im individuellen Streckenverzeichnis aufgeführt.

 

Zum Kauf von Wertmarken berechtigt sind Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl. Die Wertmarke kostet 60 Euro/Jahr bzw. 30 Euro/halbjährlich. Erhältlich sind diese bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familien und Soziales (ZBFS).

 

Kostenlose Wertmarken erhalten Personen mit den Merkzeichen H, Bl, Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB, die am 01.10.1979 freifahrtberechtigt waren und ein GdS bzw. MdE von mindestens 70 vorliegt, und Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, SGB VIII oder §§ 27 a bzw. 27d BVG erhalten.

 

Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens B im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Nicht möglich ist jedoch die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen B tragen. (mk)