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MD im Dialog - Die Pflegebegutachtung bei Kindern mit Diabetes Typ 1

Auf Anfrage von Annika Biermann, Leitung der Diakids Nürnberg/Mittelfranken, lud der Medizinische Dienst Bayern im Rahmen seiner Online-Veranstaltungsreihe „MD im Dialog“ zum Vortrag für diese spezielle Zielgruppe ein. Gerne gaben wir die Info zur Veranstaltung an unsere Mitglieder weiter. Mit über 40 Eltern war der Online-Vortrag sehr gut „besucht“.

Rolf Scheu, Fachberater Grundsatzfragen Pflege beim MD Bayern, nahm uns mit in die Welt der Pflegebegutachtung von Kindern allgemein und insbesondere Kindern mit Diabetes Typ 1.

Er stellte uns kurz die Grundsätze der Pflegebegutachtung sowie ausführlich die sechs Module des Begutachtungsinstruments vor, ergänzt durch Infos zu deren Bedeutung bei Diabetes Typ 1. Hierbei wurde klar: liegt „nur“ Typ 1-Diabetes vor, also ist das Kind ansonsten gesund und altersgerecht entwickelt, können nur in Modul 5 wirklich Punkte gesammelt werden.

In diesem Modul sind maximal 20 Punkte erreichbar - für Pflegegrad 2 sind jedoch mind. 27 Punkte nötig (für Kinder über 18 Monate). Deshalb erhalten Kinder mit Diabetes in der Regel nur Pflegegrad 1.*

Wieso und weshalb vieles nicht zählt, liegt an den Vorgaben des Gesetzgebers und den Ausführungen in den Richtlinien:
So ist z.B. der Wechsel des Sensors in der Hilfsmittelaufzählung nicht erfasst, die Hautpflege der Katheter- oder Sensorstelle bzw. ein Verbandswechsel werden nicht berücksichtigt, denn nur die Versorgung chronischer Wunden zählt. Da der alltägliche Kampf ums Kathetersetzen/Insulinspritzen nicht auf einer dauerhaften psychischen Erkrankung beruht, sondern eine alterstypische Abwehrreaktion ist, kann dies nicht berücksichtigt werden. Auch das Einhalten einer Diät fällt aus der Bewertung, da die S3-Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft eine solche bei Diabetes nicht mehr vorsieht und auf Schulungen u.a. zur Berechnung von Nahrungsmitteln verweist. Natürlich ist jeder betroffenen Familie bewusst, dass eine Diät an sich nicht notwendig ist. Doch Kinder mit Typ 1 können nicht einfach unbeschwert essen, da nun mal alles berechnet werden muss. Auch der enorme Zeitaufwand, welcher hier täglich im Vergleich zu einem gesunden Kind erforderlich ist, wird nicht berücksichtigt.

So zeigten Berichte von Mitgliedern der Diakids Nürnberg/Mittelfranken, dass sowohl für Eltern als auch ErzieherInnen in Kita und Hort die Berechnung des Essens aufwendig ist – ein klarer Unterschied zu einem gesunden Kind. Eine Anerkennung der Punkte im Bereich Ernährung wäre deshalb sehr wichtig.

Wir haben viel gelernt an diesem Abend. Das Fazit der Teilnehmenden:Unsere Kinder fallen durch ein Raster – ihre besonderen Mehrbedarfe sind da, das wissen wir Eltern aus dem Alltag, aber zu unserem Leidwesen sind diese in den Begutachtungsrichtlinien in vielen Teilen nur unzureichend gewürdigt.

Wie kann man das ändern?

Da hilft nur – und auch das war eine Forderung der Teilnehmenden – ein gemeinsamer Kampf der Betroffenenverbände, um gemeinschaftlich eine Änderung der Begutachtungsrichtlinien zu erreichen!
Und was braucht es dafür?Viele Mitglieder für einen starken Verband, damit Politik und Öffentlichkeit einfach nicht mehr an uns vorbeikommen und damit wir gehört und gesehen werden - und Mitglieder mit Fachkenntnissen, die sich engagiert einbringen. (BITTE in der Geschäftsstelle melden, wenn Sie uns hier helfen können und wollen!)

Also: auf in den Kampf – nur zusammen sind wir stark!

Vielen Dank an Herrn Scheu für den wirklich informativen Vortrag durch den Dschungel der Pflegebegutachtung.

Die Präsentation mit aussagekräftigen Folien zur Kinderbegutachtung mit der Besonderheit Diabetes Typ 1 finden Sie hier.
Diese enthält am Ende auch wertvolle Tipps zur Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters.

Die kompletten, aktuell gültigen Begutachtungsrichtlinien finden Sie auf den Seiten des MD Bund.

* Mit dem Pflegegrad 1, welcher laut Begutachtungsvorgaben für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit steht, stehen den Betroffenen 125 EUR aus den Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese 125 EUR für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen können nur über einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden, z.B. für:

  • die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder
  • einen Alltagsbegleiter z. B. für Gespräche oder Spaziergänge oder
  • eine Haushaltshilfe


Dies bedeutet, dass Eltern ihre Kinder für ca. vier Stunden im Monat von einer Kraft eines ambulanten Pflegedienstes beaufsichtigen lassen oder eine Hauswirtschaftskraft eines ambulanten Pflegedienstes buchen können, welche Unterstützung im Haushalt bietet.

Die Realität zeigt jedoch, dass diese Kräfte für Kinder oder auch als Unterstützung im Haushalt tatsächlich bei den wenigsten Pflegediensten vorhanden sind und die Betroffenen somit keine Unterstützung erhalten.

(Marion Köstlmeier, Annika Biermann)

Service-Telefon Pflege

Gabriele Hetz stellte im Rahmen des Vortrags das Servicetelefon Pflege vor. Experten und Expertinnen beraten Sie rund um das Thema Pflege, Pflegegrad, usw. Sie helfen Ihnen auch bei Fragen zum Bescheid usw. werktags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 089-15 90 60 55 55 oder per E-Mail an

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