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Leichter in Reha

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation (Versicherte ab 70 Jahren) und für Anschluss-Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalt (speziell für diese Indikationen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Einsatz Hüft- bzw. Kniegelenks-Endoprothese) vereinfacht.

Dieser Beschluss ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Die ausführliche Pressemitteilung des G-BA mit Details lesen Sie hier.