Berichte

Vorsorgen, bevor die „schlechten Tage“ kommen

Im Juni referierte Franz Herrmann, Sozialpädagoge bei LIV (Leben in Verantwortung e.V), in der <link>Röthenbacher Selbsthilfegruppe über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Die Vorsorgevollmacht ist für „schlechte Tage, wenn man seine rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann“, erklärte er uns. Dabei bildet sie eine Zweier-Beziehung zwischen dem Betroffenen und dem Bevollmächtigten. Die Betreuungsverfügung ist dagegen eine Dreier-Beziehung, da in dieser noch dem Gericht mitgeteilt wird, welcher Betreuer bestellt werden soll. Die Vollmacht gilt ab sofort!

Bankvollmacht gesondert erteilen!

Vorsorgevollmacht und  Betreuungsverfügung beinhalten jedoch keine Bankvollmacht – diese muss für die jeweiligen Kreditinstitute gesondert ausgestellt werden.

An mitgebrachten Beispiel-Vordrucken und Formularen erklärte er uns, wie jede Person speziell für sich eine Patientenverfügung ausfüllen kann. Er ging dabei auf einige knifflige Details ein. Und er riet: Sinnvoll wäre es, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen und auch von ihm unterschreiben zu lassen.

Handeln Sie jetzt!

Herr Hermann appellierte an alle Zuhörer, sich in jedem Fall baldmöglichst mit dem Thema zu beschäftigen und die entsprechenden Wünsche nieder zu legen – nur so können Sie sicher sein, dass im Falle des Falles alles in Ihrem Sinne geregelt ist!(Brigitte Laue)


Hinweise zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wir alle – alt und jung - sollten uns frühzeitig mit diesen Themen beschäftigen, denn durch Unfall oder schwere Erkrankungen kann man jederzeit in Situationen geraten, in denen man nicht mehr selbst handeln und entscheiden kann.
Umfangreiche Broschüren mit seriösen Informationen bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Hier finden Sie auch entsprechende <link http: www.bmjv.de de startseite startseite_node.html>Formulare