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G-BA-Entscheidungen im Februar – Diabetiker, wehrt Euch! Typ 1: Festbeträge für Insuline – Typ 2: Neue Medikamente unerreichbar

Diabetiker – jetzt wird es wieder einmal eng und bitte begreifen Sie gerade noch rechtzeitig, dass nur gemeinsames Handeln als zahlenmäßig starker Patientenverband hilft, bewährte und neue Therapien für Diabetiker – Typ 1 und Typ 2 – zu sichern.
 

Deshalb: Werden Sie JETZT Mitglied – hier sind besonders die vielen Typ-2-Diabetiker angesprochen, die keineswegs nur einen „leichten“ oder ein „bisschen“ Diabetes haben, der erst schwer wird, wenn die Folgeerkrankungen da sind! Sie sind die große Masse der Diabetiker – wir brauchen Sie, um Ihnen helfen zu können! Es geht von Anfang an um eine gute Blutzuckereinstellung. Die Wege dazu sind bei jedem Diabetes-Typ und jedem Patienten verschieden.


Typ-1-Diabetiker müssen von Anfang an spritzen, Typ-2-Diabetiker schaffen es oft mit Ernährungsumstellung und Bewegung, aber viele müssen auch Tabletten einnehmen. Dafür gibt es viele neue, interessante Medikamente ohne Unterzuckerungsgefahr –z.B. Linagliptin (Trajeta®) aber: Trotz Zulassung für den Deutschen Markt ist es für Patienten immer noch nicht zugänglich, weil das Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in der „Frühen Nutzenbewertung“ keinen Zusatznutzen gegenüber schon auf dem Markt befindlichen, günstigeren Medikamenten festgestellt hat. Andere Länder – z.B. Österreich, Dänemark, England – sehen das anders – Deutschland ist auf dem besten Weg, im Vergleich zu anderen Industrie-Nationen ein Entwicklungsland in Sachen Diabetes-Therapie zu werden!

 

Ein Vergleich: Mit dem VW Käfer oder einer Ente kam man vor 50 Jahren auch vorwärts – aber: Wollen Sie auf die Sicherheit der heutigen Autos verzichten?

 

Typ-1 und Typ-2-Diabetikern, die Analog-Insuline spritzen, drohen höhere Zuzahlungen, denn es sollen drei Festbetragsgruppen für Insuline gebildet werden:

  • Kurzwirksame Insuline
  • Langwirksame Insuline
  • Mischinsuline

Das betrifft alle Diabetiker, die ihr Insulin mit Spritze oder Pen zuführen – die Durchstechflaschen, die Insulinpumpenträger zum Auffüllen der Pumpe verwenden, sind ausgenommen.

 

Was heißt „Festbetrag“ konkret? Die Krankenkassen zahlen dann für z.B. kurzwirksames Insulin nur einen festgelegten Betrag. Der Festbetrag wird sich dabei nicht an den teuersten Insulinen – den Insulin-Analoga – orientieren. Senken die Hersteller die Preise für Insulin-Analoga dann nicht, müssen Patienten den "Aufpreis" zuzahlen – bei jeder neuen Verordnung. Diabetiker, die sich das nicht leisten können, haben keine Wahl: Sie müssen auf das kostengünstigere Humaninsulin umgestellt werden - für viele Betroffene ein klarer Rückschritt!

 

Wir - der Diabetikerbund Bayern und der Deutsche Diabetiker Bund, unsere bundesweite Dachorganisation – kämpfen mit Ihnen für Ihre gute Versorgung – stärken Sie unsere Schlagkraft durch Ihre Mitgliedschaft und sichern Sie sich damit eine gute Lebensqualität!


Diabetiker sind VIELE – UND MÄCHTIG, WENN SIE ES NUR WOLLEN!

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