Es ist geschafft! Am Freitag, 9. Juli 2010, verabschiedete der Bundesrat die vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin beim Bundesarbeitsministerium erarbeitete Neuregelung für die Einstufung von Typ 1 Diabetikern.
Damit gibt es jetzt erstmals objektive, transparente und damit gerechtere Kriterien, auch der Therapieaufwand wird endlich angemessen berücksichtigt.
Bedingung zur Anerkennung der Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes sind mindestens vier vom Patienten nach Blutzuckermessung individuell und selbstständig angepasste Insulininjektionen. Zum Nachweis reicht die Dokumentation der Blutzuckerwerte und Insulindosen über 6 Monate. Außerdem muss der Betroffene durch den Diabetes „stark in seiner Lebensführung“ beeinträchtigt sein. Bisher wurden Betroffene, die mit engagiertem und hohem Therapieaufwand gut eingestellt waren, oft benachteiligt, da als Kriterium für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft eine schlechte Stoffwechseleinstellung und Hypoglykämien galten! Zudem wurden die Einstufungen von den zuständigen Stellen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Antragstellung
Internetnutzer aufgepasst!
Sie können den „Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)“ online stellen oder das Formular herunterladen, ausfüllen und per Post an Ihr zuständiges Versorgungsamt schicken.
Beide Möglichkeiten, Adresse Ihres zuständigen Versorgungsamtes und weitere Zusatzinfos zur Schwerbehinderung finden Sie hier: <link http: www.zbfs.bayern.de schwbg index.html>www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html .
Bei Fragen zur Beantragung und zu Vor- und Nachteilen wenden Sie sich bitte an unsere Sozialreferenten (Kontakt über die Landesgeschäftsstelle)! (mk)
