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»Diese Vorgehensweise des IQWiG ist unethisch«

Kassel. Der Deutsche Diabetiker Bund und sein Bundesvorsitzender, der Meininger Rechtsanwalt Dieter Möhler, kritisieren den Abschlussbericht des IQWiG zum Nutzen der Blutzuckerselbstbestimmung bei Diabetes mellitus Typ 2. Hier wird die Behauptung aufgestellt, das für alle Patienten, die mit oralen Antidiabetika behandelt werden, die Blutzuckerselbstbestimmung nutzlos sei. Diese Thesen sollen nun Grundlagen für den Gemeinsamen Bundesausschuss als höchstem Verwaltungsgremium in Deutschland sein, die Verordnungsmöglichkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nunmehr auszuschließen.

„Der gemeinsame Bundesausschuss setzt mit einer solchen Beschlusslage die Sicherheit der Patienten beispielsweise im Straßenverkehr oder im Arbeitsleben aufs Spiel. Auch unbeteiligte dritte Personen können dadurch Schaden nehmen,“ so der Bundesvorsitzende dieser Tage. Dieter Möhler machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass für eine Nutzenbewertung für die Verwendung von Blutzuckerteststreifen überhaupt keine Methoden zur Verfügung stünden. Eine realistische  Bewertung kann nur ähnlich gehandhabt werden wie Darstellung des Nutzens von Medikamenten.

Die Verordnungsmöglichkeit von Blutzuckerteststreifen wirkt sich zwar nicht unmittelbar auf die Gesundheitssituation des Patienten aus. Unterbleibt diese allerdings, ist den Patienten eine eigene Intervention zur Korrektur einer unbefriedigenden Blutzuckersituation nicht möglich. Die Unterzuckerungsgefahr wird verschärft.

„Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss an das IQWiG erteilte Auftrag für ein Gutachten geht am Sachverhalt vorbei. Hier hätte besser nach einem Nutzen in Bezug auf die den Patienten durch die Verordnung von Blutzuckerteststreifen eröffnete Interventionsmöglichkeit untersucht werden müssen. Deshalb brauchen wir einen neu formulierten Auftrag an das IQWiG", so der Rechtsanwalt.

 

Der Deutsche Diabetiker Bund weist darauf hin, dass insbesondere vor Fahrtantritt eine Blutzuckerselbstbestimmung notwendig ist, denn Medikamente können Unterzuckerungen auslösen. Das Unterlassen einer Blutzuckerbestimmung könnte Zweifel an der Eignung als Kraftfahrer im Straßenverkehr aufkommen lassen. Und genau das ist für den Patienten nicht hinnehmbar. Durch die Selbstbestimmung des Blutzuckerspiegels werden entsprechende Risiken beherrscht und vielfach den Patienten erst Berufsmöglichkeiten wie das Bedienen gefährlicher Maschinen erst ermöglicht. Fiele diese Möglichkeit weg, kommt es zu einer Belastung anderer Sozialversicherungssysteme.

„Diese Vorgehensweise des IQWiG ist unethisch“, so Dieter Möhler abschließend.

 

Deutscher Diabetiker Bund e. V.

Goethestr. 27

34119 Kassel