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Diabetes am Steuer: Rechts ran und Motor aus zum Blutzuckermessen!

Beim Halt an der roten Ampel schnell den Blutzuckerwert checken oder die Insulinpumpe bedienen? Das ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Es droht ein Bußgeld von aktuell bis zu 100 Euro und mind. 1 Punkt in Flensburg, evtl. sogar ein Fahrverbot!

Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in ihrer Pressemeldung vom 15.02. eindringlich hin: Blutzuckermessen, in welcher Form auch immer (blutig, rt-CGM, FGM), ist am Steuer bei laufendem Motor ebenso verboten wie die Nutzung des Handys! Gleiches gilt natürlich für die Bedienung der Insulinpumpe!

Blutzuckerchecks vor dem Autofahren und regelmäßig bei längeren Fahrten sind unbedingt erforderlich - aber eben nicht bei laufendem Motor. Deshalb - zum Messen an geeigneter Stelle rechts ranfahren, Motor aus!

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier bzw. unten zum Download.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!