Berichte

"Was drin steckt steht drauf – oder?" Online-Vortrag mit Anja Roth

Am 19. April startete unser erster Online-Vortrag. Teilgenommen haben über 20 Personen aus ganz Bayern.
Referentin Anja Roth, Diplom-Ökotrophologin, führte uns sicher durch aktuell gebräuchliche Lebensmittelkennzeichnungen sowie deren Bedeutung, aufgelockert durch Umfragen, an denen sich die Teilnehmenden per Klick beteiligen konnten.

Es zeigte sich – obwohl wir Diabetiker uns wirklich mit Ernährung beschäftigen müssen, verstehen wir doch manchmal auch nicht alles richtig – bzw. das Lebensmittelrecht tickt anders als wir. Hier eine kurze Zusammenfassung.

Nutri-Score

Bisher ist der Nutri Score eine freiwillige Kennzeichnung von Fertiglebensmitteln. Fünf Farben (von grün bis rot) und fünf Buchstaben (A-E) sollen dem Verbraucher auf den ersten Blick signalisieren, wie empfehlenswert/gesund ein Produkt ist.

Der Nutri-Score bezieht sich dabei auf 100 g bzw. 100 ml dieses Lebensmittels. Er wird errechnet aus dem Gehalt an Obst, Gemüse, Hülsenfrüchten, Nüssen, Ballaststoffen, Eiweiß, Raps-, Walnuss-Olivenöl, Kalorien, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz. Dafür gibt es ein Punktesystem mit Plus- und Minuspunkten. Am Ende steht eine Gesamtpunktzahl und damit steht fest, welche Farbe bzw. welchen Buchstaben das Lebensmittel „erhält“.

„Grün“ bzw. „A“ ist die höchste Wertung, soll gesund suggerieren – klingt gut, oder? Ab sofort essen wir nur noch „grün“ – oder? So einfach ist es leider nicht - es sei denn, man verzichtet auf z.B. zweifellos gesunde Öle oder so gut wie alle Käsesorten – warum? Diese erhalten bestenfalls ein „C“ aufgrund des hohen Fettgehalts (und das, obwohl für diese Produktgruppen schon Sonderregeln angewendet werden).

Wichtig – das haben wir an dem Abend gelernt: Der Nutri Score ist nur innerhalb einer Produktgruppe vergleichbar – also z.B. Puddings untereinander, aber nicht Pudding mit Müsli.

„Süße Claims – was bedeuten sie?

Auf vielen Markenverpackungen finden wir Hinweise wie „Ohne Zuckerzusatz“, „Mit Fruchtzucker“, „Weniger süß“ – doch wie verlässlich sind sie?

Gesetzlich geregelt sind:

  • „Ohne Zuckerzusatz“: Das bedeutet jedoch lediglich, dass keine Einfach- oder Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker sowie andere Lebensmittel mit süßender Wirkung (z.B. Sirup) zugesetzt wurden. Das Lebensmittel kann jedoch mit Süßstoffen oder Zuckeraustauschstoffen gesüßt worden sein oder Zucker von Natur aus enthalten!
  • „Reduzierter Zuckergehalt“: Dieses Produkt enthält mindestens 30 % weniger Zucker als ein vergleichbares Produkt. Außerdem muss beim zuckerreduzierten Produkt der Energiegehalt gleich oder niedriger sein, damit es dieses Kriterium erfüllt. (oft wird z.B. ein Teil des Zuckers durch Maltodextrin ersetzt, das gleich viel Energie enthält, aber nicht so süß schmeckt.)
  • „Zuckerarm“: Das Produkt darf maximal 5 g Zucker pro 100 g Lebensmittel bzw. bei Flüssigkeiten 2,5 g pro 100 ml enthalten.
  • „Ohne / mit Süßungsmittel(n)“: Süßungsmittel sind lebensrechtlich nur Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe. Sind in einem Lebensmittel Zucker und Süßungsmittel enthalten, muss auf dem Etikett stehen „mit Zuckern(n) und Süßungsmittel(n) – in der Zutatenliste muss die genaue Bezeichnung aufgeführt werden. Bei Zuckeraustauschstoffen gilt: Beträgt ihr Anteil über 10 % des Gesamtprodukt, so muss der Warnhinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auf der Verpackung stehen.


Nicht gesetzlich geregelt:

  • „Mit Fruchtzucker“. Obst enthält natürlichen Fruchtzucker, jedoch werden auch viele Lebensmittel mit Fruchtzucker gesüßt, denn er ist süßer und preiswerter als Haushaltszucker. Gesünder ist zugesetzter Fruchtzucker jedoch nicht!
  • „Weniger süß“ – dies ist nur eine Geschmacksangabe.


Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe

Hier erklärte uns Frau Roth die Begrifflichkeiten Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe – was gehört wozu? Welche Süßkraft und wieviel Kalorien haben Zuckeraustauschstoffe im Vergleich zu Haushaltszucker?
Zu Süßstoffen zeigte sie uns anhand von Beispielen aus der Praxis und einer Tabelle mit ADI-Werten (= die Menge eines Zusatzstoffes bezogen auf mg pro Kilogramm Körpergewicht, die täglich über die gesamte Lebenszeit ohne Gesundheitsrisiko konsumiert werden kann) verschiedenster Süßstoffe, dass ein Überschreiten des ADI-Wertes im Alltag kaum möglich ist!

Noch ein paar Fakten zu Süßstoffen:

  • Sie werden oft in Kombinationen eingesetzt.
  • Süßstoffe bringen uns Süße ohne Kalorien! (Ausnahme: eiweißbasierte Süßstoffe wie Aspartam – er enthält 4,1 kcal/g, was wegen der geringen Einsatzmenge jedoch nicht ins Gewicht fällt)
  • Süßstoffe haben keinen Einfluss auf Blutzucker und Insulin
  • Sie sind zahnfreundlich


Süßstoffe in der Küche:

  • Verwenden Sie geeignete/erprobte Rezepte
  • Gut funktionieren Biskuit- und Mürbeteig, Rührkuchen, Brandteig, Hefeteig
  • Verwenden Sie Flüssigsüße und achten Sie zur Dosierung auf die Herstellerangabe


Zuckeraustauschstoffe geben Masse und sind zahnfreundlich – sie werden daher in zuckerfreien Bonbons und Kaugummis verwendet – weil weniger süß, oft ergänzt durch Süßstoffe.

Fazit aller Zuhörenden

Wir Verbraucher wünschen uns zwar eine leicht verständliche Lebensmittelkennzeichnung - jedoch erfüllt keine der aktuellen Lösungen diesen Anspruch. Zudem ist der Nutri-Score noch immer freiwillig. Der Weg zu einer transparenten, praxistauglichen, verpflichtenden Kennzeichnung ist also immer noch in weiter Ferne.
Das bedeutet: Diabetikern und allen, die auf ihre Ernährung bzw. deren Inhaltsstoffe achten müssen, bleibt trotz aller Versprechen der Politik nichts anderes übrig, als das Kleingedruckte und die Nährwertanalyse weiter genau zu lesen. Fürs Verstehen hilft nur gute Schulung und ständiges Dazu-Lernen.

Hilfreiche Links:

Mit Nutri-Score und "süßem Claim" gekennzeichnetes Produkt: Diese zuckerreduzierte Variante ist mit Nutri-Score A bewertet - die "normale" Variante mit B
Neue Broschüre "Süßstoffe im Faktencheck"