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Amputation: Rechtsanspruch auf Zweitmeinung

„Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom können sich vor einer Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierbei überprüft ein qualifizierter Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und berät zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten.“ Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im April.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde gleichzeitig beauftragt, wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen zum Thema „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom“ zu erstellen und auf seiner Website zu veröffentlichen.

Sollten Sie betroffen sein: Holen Sie sich vor einer Amputation an den unteren Extremitäten (Zehen, Fuß, Bein) eine unabhängige, ärztliche Zweitmeinung ein. Dabei wird die Notwendigkeit des geplanten Eingriffs geprüft und Sie werden zu möglichen ggf. weniger einschneidenden Behandlungsalternativen beraten.

Hinweis: Qualifizierte Fachärzte für die Zweitmeinung beim Diabetischen Fußsyndrom werden auf der Internetseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes baldmöglichst unter diesem Link veröffentlicht.

Merkblätter des G-BA zum Zweitmeinungsverfahren finden Sie hier:

Patientenmerkblatt Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen (G-BA)
Patientenmerkblatt Zweitmeinungsverfahren in einfacher Sprache (G-BA)

Quelle: Pressemeldung G-BA

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