Berichte aus dem kontakt

Persönliches Budget für Kinder mit Diabetes: Eltern-Erfahrungsbericht vom Antrag bis zur Bewilligung

Im Diabetes Journal, Ausgabe 06/2010, lasen wir, Eltern einer damals 15-jährigen Tochter mit Diabetes, einen Artikel von Rechtsanwalt Oliver Ebert zum „Persönlichen Budget“. Es schien die Lösung mancher Betreuungsprobleme für uns zu sein.

 

Deshalb ließen wir uns im Juli 2010 im Beratungszentrum der Deutschen Rentenversicherung in Regensburg beraten und gaben hier auch gleich den Antrag ab. Der Antrag wurde mit der Begründung, es sei ein „falscher Antrag“ abgelehnt – dabei gibt es in Bayern kein Antragsformular, der Antrag kann formlos gestellt werden!

 

Im August 2010 reichten wir Beschwerde bei der Direktion der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Landshut ein, zusätzlich gleichzeitig auch beim:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
  • Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

Danach wurde der Antrag von der DRV Landshut über die Krankenkasse zum Sozialamt Regensburg und zuletzt zum Bezirk Oberpfalz nach Regensburg weitergeleitet. Es folgte ein längerer Zuständigkeitskonflikt zwischen der DRV Landshut und dem Bezirk Oberpfalz.

Es tat sich nichts, deshalb reichten wir im Oktober 2010 eine weitere Beschwerde beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung ein. Im November 2010 erhielten wir vom Staatsministerium die Mitteilung, dass sich der Bezirk Oberpfalz zur Bearbeitung unseres Antrages bereit erklärt hat! Ein Hoffnungsschimmer?

Von November 2010 bis August 2011 folgten massive Verzögerungen durch den Bezirk Oberpfalz. Wir haben uns in dieser Zeit mehrfach bei der Direktion beschwert. Erst durch Hinzuziehung der Presse (Bild-Zeitung München) erfolgte die Bewilligung.

Unser Fazit: Nur mit viel Kampf, Durchhaltevermögen und letztendlich Presseunterstützung gelang es uns, das persönliche Budget für unsere Tochter durchzusetzen. Wir erlebten massive Behinderungen und Verzögerungen mit absurden Begründungen von Amtsseite – aus unserer Sicht hat dies nur einen Sinn: Erhöhung der Zugangsschwelle! Man baut darauf,
dass nicht jeder Antragsteller einen solch langen Atem besitzt!
(mk nach Originalunterlagen Familie S.)

 

Persönliches Budget: Was ist das?

 

Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die volle Teilhabe am Leben ermöglichen. Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf. Zur Gewährung ist ein Antrag zu stellen und der individuelle Bedarf nachzuweisen. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Sozialgesetzbüchern I–XII mit Schwerpunkt SGB IX nachzulesen, besonders interessant ist hier §17 im SGB IX – er regelt inhaltliche Vorgaben und das Verwaltungsverfahren.

 

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Mittlerweile existieren mehrere Mustervordrucke, z.B. von der Lebenshilfe Bayern. Auf deren Homepage www.lebenshilfe-bayern.de finden Sie viele Informationsmaterialien zum Persönlichen Budget, u.a. eine umfangreiche Broschüre.

 

Die Antragstellung erfolgt entweder bei einem möglichen Leistungsträger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Pflegekasse, Integrationsamt) oder in den neu geschaffenen Reha-Servicestellen. Ihre nächstgelegene Reha-Servicestelle finden Sie auf der Homepage www.reha-servicestellen.de. Danach werden Sie zu einem Beratungstermin eingeladen, in dem der individuelle Bedarf ermittelt wird – Tipp: Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit! Ist der jeweilige Bedarf von dem Leistungsträger bzw. den Leistungsträgern ermittelt, wird eine Zielvereinbarung geschlossen. Anschließend erhalten Sie vom Leistungsträger einen Bescheid – sind Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Alle zwei Jahre erfolgt eine Überprüfung und evtl. Anpassung des individuellen Hilfebedarfs.

 

Das Persönliche Budget kann auch als sogenannte „trägerübergreifende Komplexleistung“ beantragt werden. Das bedeutet: Benötigen Sie gleichzeitig Teilleistungen z.B. von Krankenkasse, Pflegekasse und Integrationsamt, ist trotzdem nur ein Antrag nötig. Die einzelnen Kostenträger müssen sich untereinander vernetzen.

 

Das Persönliche Budget wird in der Regel als Geldleistung gewährt. Mit diesem Betrag kann der Betroffene/die Familie die Leistungen am freien Markt einkaufen, die zur vollen Teilhabe am Leben nötig sind, z.B. bei Kindern die mit Diabetes vertraute Begleitperson im Kindergarten, bei Schulausflügen, im Skilager, auf Klassenfahrten usw. Deshalb ist das Persönliche Budget für Eltern mit an Diabetes erkrankten Kindern interessant. Über die Verwendung der Gelder müssen natürlich regelmäßige Nachweise erbracht werden.

 

Tipps zum Antrag

  • Wann immer Sie persönlichen Kontakt mit einem Sachbearbeiter haben: Nehmen Sie sich eine Person Ihres Vertrauens als Zeugen und zu Ihrer Unterstützung mit.
  • Erklären Sie immer wieder, dass Sie den Bedarf haben.
  • Schreiben Sie im Anschluss an jedes Gespräch Ablaufprotokolle inklusive des Gesprächsverlaufs und der Ergebnisse, um in einem evtl. folgenden Verfahren nachweisen zu können, wann und wie oft Sie versucht haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    Gleiches gilt für telefonischen Kontakt zwischen Sachbearbeiter und Ihnen.

 

Ein Beispiel zur Bedarfsaufstellung für ein Kind mit Diabetes und weitere Mustermaterialien können in den beiden Büros angefordert werden. (mk)

veröffentlicht am 22. Dezember 2011

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