Arzneimittel: zuzahlungsfrei?
Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Die Neuberechnung war aufgrund der Änderung des Großhandelszuschlags durch den Gesetzgeber notwendig.
Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, sehen Sie aktuell im Internet unter www.aponet.de. Wenn nicht, kann sich jeder Patient bei der Rezepteinlösung ganz persönlich in der Apotheke nach einem zuzahlungsfreien Alternativpräparat erkundigen.
Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem so genannten Festbetrag, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag. Davon sind 6.212 Arzneimittel zuzahlungsbefreit; das sind mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel
(Stand: 1.1.2012). (PM, ABDA)
